AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Alle Geschäftsabläufe und Aufträge erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, dies gilt auch dann, wenn anderslautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers vorliegen.
1.2 Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen finden, soweit es sich um Kaufleute handelt, auch für die künftigen Geschäftsbedingungen Anwendung.
2. Angebote und Preise
2.1 Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich und sind maximal vier Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber gültig. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Für Druckfehler bei den Preisen übernehmen wir keine Haftung. Die aufgeführten Preise dienen als Richtwert für Ihre Einkaufskonditionen und gelten pro Stück zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vom Auftragnehmer erarbeitete Entwürfe, gefertigte Muster, Reinzeichnungen, Datensätze oder Modelle bleiben auch nach Bezahlung Eigentum der bluebox Promotion GmbH. Wenn Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführung vom Auftraggeber freigegeben wurden, entfällt jede Haftung des Auftragnehmers. Für die hieran bestehenden gewerblichen Schutz- und Urheberrechte bleibt der Auftragnehmer Inhaber.
2.2 bluebox Promotion behält sich das Recht vor, seine Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen, Frachtraten und sonstige Kosten eintreten. Diese wird bluebox Promotion dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.
2.3 Angebote und Preise gelten in allen Teilen freibleibend und erlangen ihre Verbindlichkeit erst mit Bestätigung unseres Auftrages.
2.4 Nachträgliche Änderungen (Änderungen nach Druckgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Produktionsmittelstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Eine Stornierung seitens des Auftraggebers ist nur dann kostenfrei möglich, wenn mit der Produktion noch nicht begonnen wurde.
2.5 Operative Lagerarbeiten werden mit 35 EUR/h, administrative Bürotätigkeiten mit 65 EUR/h und Design- und Grafikkosten mit 90 EUR/h berechnet.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Dieses gilt sowohl für Hauptrechnungen, als auch für Teil- und Nachberechnungen.
3.2 Die Zahlung erfolgt sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Erhält der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die versendete oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
3.3 Musterrücksendungen werden grundsätzlich nicht gutgeschrieben. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Absenders. Ein Anspruch auf erneute Zusendung besteht nicht.
3.4 Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die Diskontspesen gehen zu Lasten des Wechselgebers. Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Die Hereingabe von Eigenakzepten erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Wechsel und Akzepte werden stets nur erfüllungshalber entgegengenommen.
3.5 Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisung und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftenanzeige bei bluebox Promotion eingeht, als Zahlungseingang.
3.6 Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder nachgewiesen werden kann, dass Vollstreckungsmaßnahmen fruchtlos verlaufen sind, der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat, das Konkursverfahren oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt worden ist, so ist bluebox Promotion berechtigt, die gesamte Restschuld aus dem Vertrag fällig zu stellen, auch wenn er Wechsel oder Scheck angenommen ist. bluebox Promotion ist in diesem Falle außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitszahlungen zu verlangen.
3.7 Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird erst nachträglich bekannt, dass sich der Käufer in schlechten Vermögensverhältnissen befindet, so ist bluebox Promotion berechtigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei uns unbekannten Bestellern erfolgt die Lieferung gegen sofortige Barzahlung, Nachnahme oder Vorauszahlung nach unserer Wahl, falls nicht entsprechende Referenzen aufgegeben werden.
3.8 Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und Nebenkosten zu tragen.
4. Eigentumsvorbehalt, urheberrechtliche Verarbeitungsbefugnis, Sicherungsabtretung und Pfandrecht
4.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche von bluebox Promotion oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum von bluebox Promotion. Im Fall des Scheck-Wechsel-Austausches geht das Eigentum auf den Auftraggeber erst über, wenn für bluebox Promotion kein Rückgriff aus dem Wechsel zu befürchten ist. Bei Zahlungsverzug ist bluebox Promotion berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch bluebox Promotion liegt ein Rücktritt vom Vertrag. bluebox Promotion ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers – abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
4.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber bluebox Promotion unverzüglich zu benachrichtigen, damit gegebenenfalls Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, bluebox Promotion die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den bei bluebox Promotion entstandenen Ausfall.
4.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt bluebox Promotion jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung von bluebox Promotion ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von bluebox Promotion, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. bluebox Promotion verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so kann bluebox Promotion verlangen, dass der Auftraggeber ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Auftraggeber wird stets für bluebox Promotion vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht der bluebox Promotion gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt bluebox Promotion das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
4.6 Wird die Kaufsache mit anderen, nicht der bluebox Promotion gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt bluebox Promotion das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber bluebox Promotion anteilmäßig Eigentum überträgt. Der Auftraggeber verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für bluebox Promotion.
4.7 bluebox Promotion verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von bluebox Promotion die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt bluebox Promotion.
4.8 Wenn bei Lieferung von Werkzeugen der Sicherungsfall eintritt, steht bluebox Promotion auch urheberrechtlich die Befugnis der noch in ihrem Eigentum stehenden gefertigten Teile zu bzw. das Recht, die Ware bis zum Schuldausgleich zu veräußern. Sie ist befugt, erforderlichenfalls die Vervielfältigung zu Ende zu führen. Etwa erforderliche Zustimmungserklärungen Dritter wird der Auftraggeber auf Anforderung unverzüglich besorgen.
4.9 Die Ware darf vor Bezahlung aller Forderungen von bluebox Promotion oder Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks ohne Zustimmung von bluebox Promotion weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
4.10 An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit Übergabe zur Sicherung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Lieferanten aus Warenlieferungen ein Pfandrecht bestellt.
5. Lieferungsmöglichkeit und Lieferungsverzögerungen
5.1 Angegebene Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart, sofern sie nicht von Seiten der bluebox Promotion ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, wird von den Vertragspartnern ein neuer Liefertermin vereinbart.
5.2 Sämtliche unmittelbar erteilten Aufträge können innerhalb der Frist von 10 Tagen seit Eingang von bluebox Promotion abgelehnt werden.
5.3 Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung, sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt, die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde oder die Ware nach Fertigstellung eingelagert wird.
5.4 Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung an die Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
5.5 Verlangt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen.
5.6 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch bei “Frei-Sendungen”, die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist. Wird die Absendung durch ein Verhalten des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
5.7 Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders in der jeweiligen Bestellung vereinbart, der Wahl von bluebox Promotion überlassen. Transportversicherungen werden von bluebox Promotion nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
5.8 Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig, auch bei Fixterminen.
5.9 Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 II Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Der Lieferant haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines vom Lieferanten zu vertretenden Lieferverzuges der Auftraggeber berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
5.10 Der Lieferant haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Lieferanten ist dem Lieferanten zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer vom Lieferanten zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung des Lieferanten auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.11 Der Lieferant haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihm zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.12 Im Übrigen haftet der Lieferant im Fall des Lieferverzuges für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
5.13 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
6. Lieferverzug, Lieferungsmöglichkeit
6.1 Für den Fall des Leistungsverzuges seitens bluebox Promotion oder der von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung kann der Auftraggeber Ersatz entgangenen Gewinns nur verlangen, wenn bluebox Promotion oder deren Erfüllungshilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
7. Mängel und Haftung
Spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Auslieferung der Ware sind bluebox Promotion offensichtliche Mängel der Ware, auch in Art und Ausführung unverzüglich zu melden und mit Fotos und Originalmuster aus der betreffenden Lieferung zu belegen. Der Auftraggeber verliert seine Mängelansprüche, wenn offensichtliche Produktmängel nicht unverzüglich oder innerhalb von 8 Werktagen gerügt werden. Bei Falschlieferungen muss die Meldung unverzüglich stattfinden. Verspätete Reklamationen werden nur anerkannt, wenn es sich um versteckte Mängel handelt. Bei offensichtlich beschädigter Ware muss die Warenannahme gegenüber der Lieferperson verweigert werden. Transportschäden sind unverzüglich dem Transporteur zu melden.
Die Farbangabe wird ausschließlich in Pantone C bestimmt. Bluebox Promotion wird versuchen, die Farben so gut wie möglich zu treffen. Farbabweichungen unterliegen aber teilweise den technischen Gegebenheiten und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Das Erscheinungsbild kann je nach Material bzw. je nach Artikel abweichen.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, bluebox Promotion oder einer der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen hätten grob fahrlässig den Schaden herbeigeführt oder es ließen sich Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend machen.
8. Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten des Auftraggebers werden im System der bluebox Promotion GmbH gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden streng vertraulich behandelt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber im Rahmen der Geschäftsbeziehung, über neue Produkte, Dienstleistungen und Angebote per E-Mail oder auch telefonisch zu informieren.
9. Eigenwerbung und Verwendung von Kundenlogos
bluebox Promotion ist berechtigt, in seinen Kommunikationsmaßnahmen auf die Betreuung des Auftragnehmers hinzuweisen. Und die für den Auftragnehmer produzierten Produkte, die mit Kundenlogos gebrandet wurden, bildlich und typografisch auch auf seiner Website darzustellen und für die Eigenwerbung im Printkatalog zu nutzen.
Hinsichtlich Copyright (registrierte Markennamen, Fotorechte, Autorenrechte usw.) arbeitet bluebox Promotion ausschließlich auf Verantwortung des Auftraggebers. bluebox Promotion setzt voraus, dass die zur Verfügung gestellten Logos und deren auftragsmäßige Nutzung keinerlei Rechten unterliegen und / oder dass der Auftraggeber diese Rechte besitzt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Sitz des Auftragnehmers versteht sich als gesetzlicher Erfüllungsort und bestimmt den Gerichtsstand, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas Anderes vorsieht. Falls der Wohnsitz, beziehungsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, oder der Auftraggeber seinen Wohnsitz, beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, bestimmt der Sitz des Auftragnehmers ebenfalls den Gerichtsstand.
11. Gültigkeit / Salvatorische Klausel
Die Gültigkeit dieser Bestimmungen tritt sofort in Kraft. Im Falle dass einzelne Formulierungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig angesehen werden, so berührt dies nicht die generelle Relevanz.
Gerichtsstand für alle Parteien: Amtsgericht Worms
Stand: Worms 2022
Bluebox Promotion GmbH
Auf dem Sand 22
67547 Worms
Telefon: 06241 266 44 0
Fax: 06241 266 44 20
E-Mail: info@bluebox-promotion.com